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20.02.2023

Streikrecht ist ein hohes Gut

Es gibt Streiks bei der Post und auf den Flughäfen und schon möchte die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU wieder einmal den Arbeitskampf in Bereichen der kritischen Infrastruktur einschränken. Die Befürworter:innen träumen von Zwangsschlichtung, Fristen für Ankündigungen und Abstimmungen der Beschäftigten. Dieser reflexhafte Griff in die Mottenkiste ist nicht nachvollziehbar. Das Streikrecht ist und bleibt ein hohes Gut und deshalb darf es Einschränkungen beim Streikrecht nicht geben. 

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU greift mal wieder tief in die Mottenkiste und will das Streikrecht einschränken. Das ist in keiner Weise akzeptabel, denn das Streikrecht ist ein hohes Gut. Es ist ein wichtiges Instrument, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe mit den Arbeitgeberverbänden Tarifverhandlungen führen können. Das gilt auch für den Bereich der Daseinsvorsorge. Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es zudem ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Abgesehen davon ist Deutschland ein vergleichsweise streikarmes Land. Daran ändern auch die Streiks bei der Post und auf den Flughäfen nichts. Die Hysterie und der reflexhafte Ruf der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, das Streikrecht einzuschränken, entbehren also jeglicher Grundlage.

PM Streikrecht ist ein hohes Gut