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21.10.2020

ver.di-Kundgebung in Reutlingen

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Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben das Recht zu streiken – auch in Zeiten von Corona! Deshalb war ich heute auch bei der ver.di-Kundgebung in Reutlingen. Wer diesen Streik kritisiert, dem widerspreche ich heftig. Im Gegensatz zu Beamt*innen dürfen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst natürlich für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen streiken. Das garantiert unser Grundgesetz. Und wenn das den Arbeitgebern während der Corona-Pandemie nicht gefällt, dann hätten sie ja die Tarifverhandlungen verschieben können, denn das hatte ver.di ja immerhin angeboten.

Streik ist das einzige Mittel, mit dem das Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten aufgehoben werden kann. Und diesen Arbeitskampf gewährleistet unser Grundgesetz in Artikel 9. Und dieses Recht haben die Beschäftigten auch jetzt in Zeiten von Corona – sofern sie beim Streik alle Corona-Regeln ordentlich einhalten. Im Übrigen wurde dieser Streik auch von den Arbeitgebern provoziert. Ver.di hatte angeboten, die Tarifverhandlungen in die Zeit nach der Pandemie zu verschieben. Die Arbeitgeber haben das abgelehnt. Die Arbeitergeber haben auch zwei Verhandlungsrunden lang kein Angebot vorgelegt. Da braucht sich niemand wundern, wenn die Beschäftigten auf die Straße gehen. Denn es ist an der Zeit, dass die systemrelevante Arbeit im öffentlichen Dienst endlich Wertschätzung und Anerkennung erhält. Die Beschäftigten halten das Leben am Laufen – gerade in Zeiten von Corona. Applaus allein ist zu wenig.