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12.01.2021

Arbeitgeber verpflichten Homeoffice zu ermöglichen

Im Lockdown müssen gerade vor allem die Menschen privat zurückstecken – ein Großteil der Unternehmen wird dagegen mit Samthandschuhen angefasst. Während Schulen, Kitas, Restaurants und Theater geschlossen sind, private Treffen kaum erlaubt sind und mancherorts sogar der Bewegungsradius eingeschränkt ist, wird gleichzeitig an vielen Orten gearbeitet, als gäbe es keine Pandemie. Das wollen wir ändern. Die Unternehmen müssen verpflichtet werden, Homeoffice zu ermöglichen, denn so können wir die Infektionszahlen effektiv senken.

Kontakte können nicht nur im Privaten reduziert werden und deshalb haben wir diese Woche einen Antrag zum Homeoffice in den Bundestag eingebracht. Denn die Corona-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Die Zahl der täglichen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 und die Belastungen in den Krankenhäusern sind weiterhin hoch. Um diese Corona-Welle endlich zu brechen, müssen wir daher unbedingt die Kontakte weiter reduzieren.

Und Homeoffice kann die Corona-Infektionen signifikant reduzieren. Das haben die Ökonomen von der Universität Mannheim gezeigt: 1 Prozent mehr Homeoffice senkt die Infektionsrate um 4 Prozent bis 8 Prozent. Wenn heute genauso viele Beschäftigte zu Hause arbeiten würden wie im ersten Lockdown im März/April letzten Jahres, dann könnte die Infektionsrate halbiert werden. Homeoffice ist also eine Chance, und die sollten wir nutzen.

Daher fordern wir, dass das Bundesministerium für Arbeit nach § 18 Abs 3 Arbeitsschutzgesetz eine neue befristete Arbeitsschutzverordnung erlässt. Denn dieser Paragraph ermöglicht es dem BMAS, in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite ohne Bundesregierung und ohne Zustimmung des Bundesrates spezielle Rechtsverordnungen für einen befristeten Zeitraum zu erlassen.

Das BMAS hat zwar im letzten Jahr die SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel erlassen. An der letzten Konsequenz haben es die Bundesregierung und die Länder aber bisher fehlen lassen. Bisher appelliert die Bundesregierung nur freundlich an die Unternehmen, Homeoffice bitte zu ermöglichen. Doch unverbindliche Appelle reichen angesichts der Lage nicht aus.

Gleichzeitig muss auch für all jene, die aus betrieblichen Gründen oder aufgrund der Art ihrer Arbeit nicht im Homeoffice arbeiten können, der Infektionsschutz gestärkt werden. Die SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel muss konsequent umgesetzt und auch kontrolliert werden. Deshalb haben wir die Bundesregierung aufgefordert, für die Dauer der Pandemie eine Hotline einzurichten, an die sich Beschäftigte vertrauensvoll wenden können, wenn es Verstöße gegen die neue Arbeitsschutzverordnung oder die bereits vom BMAS erlassenen Corona-Arbeitschutzregeln gibt.

Wichtig ist uns auch, dass die Unterstützungsleistungen für Eltern, die Kinder betreuen müssen, endlich klarer und besser geregelt werden. Sie müssen eine angemessene Anspruchsdauer haben, für Homeoffice gelten und bereits dann gewährt werden, wenn behördlicherseits dringend empfohlen wird, Kinderbetreuungsangebote zur Kontaktminimierung nicht in Anspruch zu nehmen.

Antrag: Homeoffice-Gebot und Arbeitsschutz in der Pandemie konsequent durchsetzen