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25.06.2021

Die 24-Stunden-Pflege ist am Ende

Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass für Beschäftigte in der sogenannten 24-Stunden-Pflege der Mindestlohn gilt. Und der gilt nicht für 30 Wochenstunden, wie es oft in den Arbeitsverträgen heißt, sondern für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Im Falle der Klägerin, einer Betreuerin aus Rumänien, wären das 21 Stunden pro Tag bei einer Sieben-Tage Woche.

Das Bundesarbeitsgericht setzt ein starkes Signal für die Rechte der Beschäftigten in der sogenannten 24-Stunden-Pflege. Und das ist gut so. Die Bundesregierung hat hier über Jahre weggeschaut und die Probleme viel zu lange ignoriert. Da ist es schon sehr scheinheilig, wenn der Bundesarbeitsminister sich jetzt jubelnd hinter das BAG-Urteil stellt. Er hatte jahrelang Zeit, den Beschäftigten hier zu mehr Recht zu verhelfen.

Die 24-Stunden-Betreuung von Menschen, wie sie bislang besteht, ist Symptom eines kränkelnden Systems. Hauptursachen dafür sind vielerorts fehlende Unterstützungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen. Und dort, wo sie bestehen, sind sie mitunter unbekannt. Wir wollen daher mit einem fachkundigen Fallmanagement dafür sorgen, dass eine bessere Beratung stattfindet und alle Menschen die Pflege bekommen, die sie brauchen. Da Pflegebedürftigkeit oftmals unerwartet auftritt, sind Familien nicht selten überfordert, sodass die 24-Stunden-Betreuung bislang wie ein passender Ausweg gewirkt haben dürfte. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, beispielsweise die Tages- , Nacht- oder Kurzzeitpflege. Wir wollen pflegende Angehörige außerdem mit einer PflegeZeit Plus unmittelbar unterstützen. Mit dieser Lohnersatzleistung wollen wir den Menschen berufliche Freiräume verschaffen, damit sie sich um pflegebedürftige Menschen in der Familie, im Freundeskreis oder in der Nachbarschaft kümmern können.

Darüber hinaus braucht es umfassende Strukturreformen in der ambulanten Versorgung und massive Investitionen in die pflegerische Infrastruktur vor Ort. Weitere Unterstützungsstrukturen müssen gestärkt werden, indem sich die Einrichtungen in der teilstationären Pflege auf eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung verlassen können. Eine gute Pflege darf keine Frage des Wohnorts sein.

Wir brauchen einen neuen gesellschaftlichen Konsens darüber, wie die Versorgung von Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, künftig gestaltet werden soll, ohne ausländische Beschäftigte auszubeuten.

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