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18.01.2013

Keine irischen Verhältnisse in deutschen Krankenhäusern

Katholische Kliniken in Köln lehnten die Untersuchung eines Vergewaltigungsopfers ab und begründeten die Ablehnung mit einer Weisung, nach der gynäkologische Untersuchungen zur Beweissicherung untersagt sind, weil damit auch ein Beratungsgespräch über einen Schwangerschaftsabbruch und das Verschreiben der Pille danach verbunden sei. Das ist ein Skandal und ein weiterer Grund, über eine Neuordnung des kirchlichen Arbeitsrechts nachzudenken.

Zur Abweisung eines möglichen Vergewaltigungsopfers durch zwei katholische Krankenhäuser in Köln erklären Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Die Abweisung einer möglicherweise vergewaltigen Frau durch katholische Krankenhäuser ist ein Skandal. Das kirchliche Arbeitsrecht gehört auf den Prüfstand.

Verweigert wurde eine ethisch völlig unstrittige Behandlung und Versorgung des Vergewaltigungsopfers und die Beweissicherung. Verweigert wurde auch die Information darüber, dass die Pille danach eine Möglichkeit zur Verhinderung einer Schwangerschaft ist und keine Abtreibung – Aufklärung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine informierte Entscheidung der Patientin.

All das widerspricht dem ärztlichen Berufsethos. Deswegen darf weder der Arzt selbst noch der Arbeitgeber eine solche Weigerung praktizieren oder anordnen. Hingegen kann ein Arzt oder eine Ärztin die Vornahme einer Abtreibung verweigern. Diese Gewissensentscheidung sollte jedoch eine individuelle sein und nicht vom Arbeitgeber befohlen werden.