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10.09.2020

Rede: Arbeitsbedingungen Gig- und Crowdworking

Es war gut, dass wir im Bundestag über die Arbeitsbedingungen beim Gig- und Crowdworking debattiert haben. Auch auf Plattformen muss es fair und gerecht zugehen und deshalb braucht es Regeln und Standards. Es muss auch geklärt werden, ob es sich auf den jeweiligen Plattformen um selbstständige oder abhängige Beschäftigung handelt. Weitere Stichworte sind eine faire Untergrenze bei der Bezahlung, soziale Absicherung und Mitbestimmung. Es ist ein spannendes und wichtiges Thema.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Die nächste Rednerin ist die Kollegin Beate Müller-Gemmeke von Bündnis 90/Die Grünen.

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen!

Es ist gut, dass die Fraktion Die Linke, liebe Jessica Tatti, dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat; denn es braucht auf den Plattformen natürlich auch Regeln und Standards. Die Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt werden. Auch auf den Plattformen muss es fair und gerecht zugehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wenn Gigworker zu Soloselbstständigen gemacht werden, also ohne Rechte, ohne Schutz und ohne soziale Absicherung sind, dann ist das in keiner Weise akzeptabel. Deshalb will die Fraktion Die Linke gesetzlich klarstellen, dass es bei der Gig-Ökonomie immer um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geht. Die Motivation kann ich nachvollziehen. Die Fahrradkuriere von den Essenslieferdiensten sind aus meiner Sicht ganz klar Angestellte,

(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): So ist es!)

und das Gleiche gilt auch für die Taxifahrerinnen von Uber.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und doch ist das zu pauschal; denn es gibt eben auch andere Plattformen, die beispielsweise handwerkliche Dienstleistungen vermitteln. Deshalb plädieren wir für einen anderen Weg. Wir wollen von Fall zu Fall, von Branche zu Branche mit dem Statusfeststellungsverfahren prüfen, ob es sich um selbstständige oder um abhängige Beschäftigung handelt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Kriterien der Statusfeststellung sehen wir aber großen Handlungsbedarf. Sie müssen geschärft und praxistauglich ausgestaltet werden. Hier ist die Bundesregierung längst in der Pflicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann gibt es noch die anderen Plattformen; sie sind schon angesprochen worden. Hier programmieren Crowdworker mal betriebsintern, mal in weltweiter Konkurrenz. Es gibt auch die Clickworker, die kleinteilige Arbeitsaufträge am PC erledigen. Diese Arbeit ist ortsungebunden, und genau hier wird es richtig kompliziert. Hier brauchen wir auf jeden Fall klare Regelungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Notwendig ist die soziale Absicherung von Soloselbstständigen. Und was wir schon lange fordern, ist irgendeine Form von Mindesthonorar; denn auch hier braucht es unbedingt eine faire Untergrenze bei der Bezahlung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Das sind wir uns wieder einig!)

Wenn es um die Plattformen geht, dann ist uns auch das Thema Mitbestimmung wichtig. Wir haben bereits Anfang dieses Jahres gefordert, dass die Mitbestimmung auf arbeitnehmerähnliche Personen und auch auf Erwerbstätige auf Plattformen ausgeweitet wird; denn auch sie sollen die Möglichkeit erhalten, dass sie sich einmischen, mitreden und aktiv ihre Arbeitswelt mitgestalten können.

(Beifall der Abg. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das Thema ist also vielfältig, und vor allem ist es wichtig. Es ist aber auch kompliziert. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Es wird bestimmt kontrovers und damit auch spannend.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Die Freude ist ganz unsererseits!)

Rede: Arbeitsbedingungen Gig- und Crowdworking