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13.06.2021

Änderungsantrag: Entlohnung in der Pflege muss ein Flächentarifvertrag sein

Ganz am Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung gerade noch eine Entlohnungsregel in der Altenpflege auf den Weg gebracht. Pflegeeinrichtungen sollen künftig nach Tarif bezahlen. Das wäre gut und überfällig. Doch die von Union und SPD vorgesehene Regelung könnte leicht unterlaufen werden. Das wollten wir mit einem Änderungsantrag verhindern, damit Pflegekräfte am Ende wirklich von Tarifverträgen profitieren. Das wurde aber abgelehnt.

Konkret geht es darum, dass die Bundesregierung den Versorgungsauftrag, also die Zulassung für die Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung an Tarifverträge oder entsprechende kirchliche Regelungen koppelt. Das ist der zweitbeste Weg, nachdem ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Altenpflege an der Caritas gescheitert ist. Problem ist aber, dass der geforderte Tarifvertrag nach diesem Gesetz ein beliebiger Tarifvertrag sein kann. Das kann nach dem Willen von Union und SPD ausdrücklich auch ein schlechter Haustarifvertrag sein, der nur in einer einzigen Pflegeeinrichtung in der Region gilt. An einem solchen schlechten Tarifvertrag könnten sich dann alle anderen nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen orientieren. Sie hätten damit formal die Anforderungen erfüllt. Für die Pflegekräfte wäre aber wenig gewonnen. Denn Maßstab darf natürlich nicht ein schlechter Tarifvertrag sein. Vor allem kann die gesetzliche Regelung Pflegeanbieter dazu motivieren, Gefälligkeitstarifverträge mit arbeitgebernahen Pseudogewerkschaften abzuschließen mit dem Ziel, weiterhin keine fairen Löhne zahlen zu müssen.

Um die Probleme des Gesetzentwurfs deutlich zu machen, haben wir einen Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht und gefordert, dass die Zulassung an einen Flächentarifvertrag gekoppelt werden soll. Mit der von uns vorgeschlagenen Orientierung an einschlägigen Flächentarifverträgen anstatt an beliebigen Haustarifverträgen wäre sichergestellt, dass tarifliche Standards bei Löhnen und Arbeitsbedingungen nicht durch Gefälligkeitstarifverträge unterlaufen werden können. Union und SPD haben das aber abgelehnt.

Änderungsantrag: Flächentarifverträge