In einer Pressemitteilung kritisierten Beate Müller-Gemmeke und Dr. Konstantin von Notz den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministers zum Beschäftigtendatenschutz. Der Entwurf weist viele Lücken auf und bietet für die Beschäftigten einen ungenügenden Schutz. Es scheint als hätte die Bundesregierung dem Druck der Unternehmen nicht Stand gehalten. Statt die Beschäftigten zu schützen, wurden eher die Belange der … … weiterlesen
Beate Müller-Gemmeke kritisierte den bisherigen Referentenentwurf aus dem Hause de Maiziere. Er stößt zu Recht auf massive Kritik aus allen Richtungen, da er einseitig, arbeitgeberfreundlich, bürokratisch und unverständlich ist. Ein Kameraverbot in Umkleideräumen ist keine neue Errungenschaft. Das ist bereits nach jetziger Rechtslage verboten und wirft sogar strafrechtliche Fragen auf. … weiterlesen
Kündigungen wegen Bagatelldelikten, wenn z.B. MitarbeiterInnen in Altenheimen übrig gebliebenes Essen verzehren oder Mitarbeiter versehentlich eine Kuli aus dem Büro mitnehmen, erhitzten in den vergangenen Monaten die Gemüter. Beate Müller-Gemmeke ist der Auffassung, dass Kündigungen bei Bagatelldelikten unfair sind und eine Abmahnung "in der Regel" angemessener wäre. Deswegen hat sie gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine gesetzliche Regelungen eine Pflicht zur Abmahnung gesetzlich zu verankern.
Nach geltendem Recht werden die Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegen, bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. Der EuGH hat bestätigt, dies widerspricht dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Mit einem Gesetzesentwurf fordern Beate Müller-Gemmeke und Jerzy Montag die Bundesregierung auf, diesen Satz im BGB zu streichen. … weiterlesen