Inhalt

Pressemitteilungen

10.12.2010

Pflege-Mindestlohn: Erfolgreiche Umsetzung unbedingt notwendig – Kontrollen verbessern

In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass sich die Arbeitsbedingungen und die Entgelte in der Pflegebranche verbessern müssen. Über die Hälfte der Beschäftigten in der Pflegebranche müssen mit einem Lohn unter 12,50 Euro pro Stunde auskommen, trotz der oftmals sehr harten Arbeit. Der Arbeitskräftebedarf in der Pflegebranche wird nur gedeckt werden können, wenn sich Löhne und Arbeitsbedingungen verbessern. Deswegen muss die Bundesregierung die Einhaltung des Pflege-Mindestlohns schärfer überwachen. Nur mit einem Pflegemindestlohn, an den sich die Unternehmen auch halten, kann der Lohndruck nach unten gestoppt werden.

02.12.2010

Einkommens- und Vermögensverteilung korrigieren - Tarifvertragssystem stabilisieren

In einer Pressemitteilung forderte Beate Müller-Gemmeke die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen die drohende Einkommens- und Vermögensungleichheit zu ergreifen. Der neue WSI-Verteilungsbericht zeigt, dass die Einkommen der Beschäftigten auch im ersten Halbjahr 2010 weniger stark als die Kapital- und Vermögenseinkommen angestiegen sind. Dies führt zu einer weiter ansteigenden Vermögensungleichheit. Die Bundesregierung muss daher Maßnahmen ergreifen, mit denen das Tarifsystem stabilisiert und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt wird. Das ist die große Herausforderung der kommenden Jahre. Sollte dies die Politik nicht schaffen, werden auch die Steuer- und sozialversicherungseinnahmen erheblich einbrechen.

02.12.2010

Einkommens- und Vermögensverteilung korrigieren - Tarifvertragssystem stabilisieren

In einer Pressemitteilung forderte Beate Müller-Gemmeke die Bundesregierung auf, Maßnahmen gegen die drohende Einkommens- und Vermögensungleichheit zu ergreifen. Der neue WSI-Verteilungsbericht zeigt, dass die Einkommen der Beschäftigten auch im ersten Halbjahr 2010 weniger stark als die Kapital- und Vermögenseinkommen angestiegen sind. Dies führt zu einer weiter ansteigenden Vermögensungleichheit. Die Bundesregierung muss daher Maßnahmen ergreifen, mit denen das Tarifsystem stabilisiert und die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt wird. Das ist die große Herausforderung der kommenden Jahre. Sollte dies die Politik nicht schaffen, werden auch die Steuer- und sozialversicherungseinnahmen erheblich einbrechen.

30.11.2010

„Baustopp bis die Nachbesserungen erfolgt sind“

In einer aktuellen Presseerklärung äußert sich Beate Müller-Gemmeke zum Schlichterspruch von Heiner Geißler. Darin fordert sie die Aufrechterhaltung des Baustopps bis die Leistungsfähigkeit des Projekts im Stresstest festgestellt wurde. … weiterlesen

25.11.2010

Mindestlohn und Equal-Pay für die Leiharbeitsbranche

Der Streit innerhalb der FDP über die Maßnahmen bezüglich der Leiharbeitsbranche hätte vermieden werden können, wenn sich die FDP unsere Position zu Eigen gemacht hätte, erklärte Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung. Wir fordern seit Langem die konsequente Anwendung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der aber nur in verleihfreien Zeiten gelten soll. Würden diese Forderungen umgesetzt, wäre dies ein Meilenstein bei der Regulierung der Leiharbeit. Sowohl die Stammbelegschaften als auch die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter könnten wieder zuversichtlich in die Zukunft blicken.

24.11.2010

Arbeitnehmerfreizügigkeit ist nicht nur ein Problem der Leiharbeitsbranche

In einer Pressemitteilung machte Beate Müller-Gemmeke deutlich, dass sich die Bundesarbeitsministerin irrt, wenn sie mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche als Lösung des Problems verkauft. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche birgt die Gefahr, dass eine deutlich wichtigere Regulierung, nämlich das Prinzip "gleiches Geld für gleiche Arbeit", vollständig in den Hintergrund gedrängt wird. In Wirklichkeit brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, eine konsequente Regulierung der Leiharbeit und einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche, der aber nur für verleihfreie Zeiten gelten darf.

16.11.2010

Mindestlöhne sind unabdingbar

Der Niedriglohnsektor weitet sich in atemberaubendem Tempo aus. Immer weniger Beschäftigte fallen unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen und kommen daher in den Genuss von gewerkschaftlich geregelten Beschäftigungsverhältnissen. Dies betrifft insbesondere den Dienstleistungsbereich und Teile des Handwerks, wo die Löhne überproportional gesunken sind. Dagegen muss die Bundesregierung dringend etwas unternehmen, indem sie Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz aber auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt. … weiterlesen

16.11.2010

Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche darf keine Alternative für „Equal Pay“ sein

Der vom CDU-Bundesparteitag beschlossene Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche wäre nur ein Schritt in die richtige Richtung, wenn er ausschließlich für verleihfreie Zeiten gilt. Er ist keine Alternative für das Equal-Pay-Gebot. Wir sind der Auffassung, dass "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Wenn und Aber gelten muss. Nur so kann verhindert werden, dass die Leiharbeit immer mehr reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt und zum Lohndumping missbraucht wird. … weiterlesen

09.11.2010

Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche: Antwort auf Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung hat keine Vision von „öffentlichem Interesse“

Mangel an öffentlichem Interesse“ – damit ist der Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom Tisch. Unsere Kleine Anfrage dazu zeigt, dass sich die Bundesregierung hinter fadenscheinigen Definitionen versteckt und sich damit gegen eine faire Entlohnung der Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche stellt. In der Antwort auf unsere Anfrage wird die Ablehnung mit der niedrigen Tarifbindung in der Weiterbildungsbranche begründet. Für den Rest der Arbeitgeber in der Branche wäre es laut BMAS nicht zumutbar, wenn die Entgelte und Arbeitsbedingungen auch für sie gelten würden.

03.11.2010

Beschäftigtendatenschutz - Kritik ernst nehmen

In einer Pressemitteilung kritisierten Beate Müller-Gemmeke und Dr. Konstantin von Notz den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesinnenministers zum Beschäftigtendatenschutz. Der Entwurf weist viele Lücken auf und bietet für die Beschäftigten einen ungenügenden Schutz. Es scheint als hätte die Bundesregierung dem Druck der Unternehmen nicht Stand gehalten. Statt die Beschäftigten zu schützen, wurden eher die Belange der Unternehmen im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Der von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erarbeitete Gesetzesentwurf geht deutlich weiter und sorgt für einen angemessenen Schutz der Belange der Beschäftigten.